Neee, is klar Mäcces, ich weiß schon auf was Du hinauswillst...
Du wirst lachen, es gibt tatsächlich nen §§ der sich mit dem "Lohn für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe" beschäftigt. Bin mir aber nicht sicher, ob die Norm auch für gleichgeschlechtliche Lebengemeinschaften angwendet weden kann, die sind per Gesetzesdefinition keine Ehe ...
Und so oder so müßte ich mit den beiden vorher nen Vertrag machen und kassieren, denn hinterher darf man nach
§ 656 BGB nix fordern. Daher macht die Branche nur auf Vorkasse Geschäfte
Und da hab ich eigentlich gar keinen Bock drauf... Denn hinterher streitet man sich immer vor Gericht, ob derjenige nun vermittelbar war oder nicht... Und jetzt rufe man sich nochmal die Bilder von Horri ins Gedächtnis ...
*binjetztauchganzschnellweg*
Horrido
Ratz