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Sonntag, 25. September 2011, 20:04

EA und BF3

Also ich werde von BF3 Abstand nehmen. Nach all dem Hype im Vorfeld, hört man jetzt im Nachhinein eigentlich nur noch Negatives.
Einschränkungen hier, Beschneidungen da und immer mehr Knebelei des Kunden. Und wer schon zu solchen Mitteln, wie in der aktuellen
Gamestar News, greifen muss, der hat in absehbarer Zeit nicht wirklich vor, zur Zufriedenheit des Kunden zu arbeiten.
Wer im Vorfeld so etwas in den AGBs implementieren muss, der führt doch jetzt schon was im Schilde, was später zu Ärger führen wird.
Denn ein einzelner Kunde wird es sich nie Leisten können, so einen Konzern zu verklagen.
Schade eigentlich, hatte mich schon auf BF3 gefreut. Aber irgendwann ist auch mal Schluß mit Lustig!

Gehe dann hiermit auch erst mal in Status "inaktiv", sobald mein Guthaben aufgebraucht ist.

Zitat


Der Publisher Electronic Arts hat wieder einmal die Nutzungsbedingungen der Online-Plattform Origin geändert. In diesem Fall geht es darum Sammelklagen zu unterbinden. In den Nutzungsbedingungen heißt es unter Punkt 20 (»Klärung von Streitigkeiten durch bindende Schiedsverfahren«), Abschnitt c.: "SIE UND EA STIMMEN ZU, DASS ANSPRÜCHE GEGEN DIE ANDERE PARTEI NUR VON IHNEN ODER DER?ANDEREN?PARTEI ALS INDIVIDUUM UND NICHT ALS KLÄGERPARTEI ODER MITGLIED EINER SAMMELKLAGE ODER EINES ÄHNLICHEN VERFAHRENS ERHOBEN WERDEN KÖNNEN."


Die Großbuchstaben sind dabei direkt aus den Nutzungsbedingungen zitiert und nicht von uns hinzugefügt worden. Electronic Arts nimmt Nutzern von Origin dadurch das Recht mit anderen Klägern gegen das Unternehmen vorzugehen. Zugelassen sind ausschließlich Gerichtsverfahren, die einen persönlich und Electronic Arts betreffen. Sogar Gerichtsverfahren, die einander ähneln, werden bei Zusammenschluss ungültig.

Der Publisher Electronic Arts benutzt die hauseigene Online-Plattform Origin zum Verkauf digitaler Spiele. Außerdem ist das Programm Pflicht für Nutzer großer Titel wie Battlefield 3 und Mass Effect 3. Durch die neuen Nutzungsbedingungen schützt sich EA gegen Sammelklagen, die vor allem in den USA sehr beliebt sind.

Die Nutzungsbedingungen sind zumindest in den USA rechtlich einwandfrei. Unternehmen ist es erlaubt eine »Ihr dürft uns nicht verklagen«-Klausel in die Nutzungsbedingungen ihrer Services einzubauen, seitdem der US Supreme Court im April dem amerikanischen Mobilfunkanbieter AT&T Recht gegeben hat. AT&T hatte eine ähnliche Klausel in die eigenen Verträge eingebaut.


Quelle: gamestar.de

2

Sonntag, 25. September 2011, 21:06

Kann Dich verstehen, find´s aber auch schade das wir dadurch ein Mitspieler verlieren. ;(

Und wegen deiner Inaktivität mach ich mir noch keine Sorgen, bis Dein Guthaben aufgebraucht ist, sind ja noch 100 Monate hin. :rofl:
Bis dahin läuft noch viel Wasser die Elbe runter, warten wir mal ab, was für Games bis dahin noch kommen :alt:



Greeeetz Marc

=Old Boys= Laserman

Uns' Laser (verhindert mit Corona Clantreffen - jetzt schon im zweiten Jahr)

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Beruf: Rentner ab 01.11.2021

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3

Montag, 26. September 2011, 10:25

:hmm: :hmm: :hmm: Es wir nicht alles so heiß gegessen Warte erst mal ab wie sich alles so entwickelt
AC / DC and Trude Driving this is ROCK 'N' ROLL

https://abload.de/img/sig.10j9gscykcjzm.jpg

4

Montag, 26. September 2011, 15:51

Zitat von »=Old Boys=«

Gehe dann hiermit auch erst mal in Status "inaktiv", sobald mein Guthaben aufgebraucht ist.
LOL?! Also in etwa 5 Jahren oder was?? :rofl:
Jawohl !!!

5

Montag, 26. September 2011, 18:38

Vielleicht kommen ja mal wieder bessere Zeiten =)

6

Montag, 26. September 2011, 20:38

bei dieser ganzen EULA / AGB diskusion (die ich zugegeben eher halbherzig verfolgt habe) würde mich es interessieren, was uns advokat dazu sagt, bzw. sagen kann.

@ ratz:
du hast da sicherlich einen besseren einblick. habe bei jura in der schule gefehlt... ;)
kannst du mal ein statement dazu abgeben???